Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen

für die Ferienwohnung Singer Unterdorf 23, 78628 Rottweil.

  1. Anmeldung, Buchungsbestätigung = verbindliche Reservierung
    1. Mit Ihrer Anmeldung für den Aufenthalt in der Ferienwohnung Singer bieten Sie uns den Abschluss des Zeitmietvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Mietvertrag wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Mietpreis schriftlich bestätigen (Buchungsbestätigung/Mietvertrag).
    2. Innerhalb von sieben Tagen nach der Anmeldung erhalten Sie die Buchungsbestätigung / Mietvertrag, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchte Ferienwohnung enthält.

  2. Bezahlung
    1. Bei Erhalt der Buchungsbestätigung leisten Sie eine Anzahlung. Sie beträgt 20 % des Mietpreises für den gebuchten Aufenthalt in der Ferienwohnung. Weitere 20% werden zwei Wochen vor Anreise fällig. Die entsprechenden Beträge sind termingerecht und ohne Abzug auf das Konto 250049 bei der Sparkasse Rottweil (BLZ 642 500 40) zu überweisen.
    2. Wenn bis zum Mietantritt 40 % des Mietpreises nicht bezahlt sind, kann der Vertrag vom Vermieter aufgelöst werden. Er kann als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe Absatz 5) verlangen. Die restlichen 60% sind innerhalb von 5 Tagen nach Mietantritt zu bezahlen.

  3. Leistungen, Preise
    1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung / Mietvertrag.
    2. Mietverlängerung: Sprechen Sie bitte rechtzeitig mit uns, falls Sie länger bleiben wollen. Das ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Unterkunft noch frei ist. Die Kosten für die Verlängerung sind in bar am Ort zu zahlen.

  4. Besondere Hinweise für die Ferienwohnung
    1. Bettwäsche, Handtücher, Wasser, Heizung und Strom sind im Mietpreis enthalten. Telefongesprächsgebühren, die Benutzung der Waschmaschine, des Trockners und des Solariums sind nicht im Mietpreis enthalten. Die dadurch anfallenden Kosten sind unmittelbar vor Ort zu zahlen. Die Ferienwohnung darf nur von der in der Angebotsbeschreibung angegebenen und in der Buchungsbestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in den Fällen gestattet, in denen die Buchungsbestätigung dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. In der Regel ist die Wohnung am Anreisetag ab 15.30 Uhr zu beziehen und am Abreisetag bis 10.30 Uhr zu verlassen.
    2. Jeder Gast verpflichtet sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, den während des Aufenthaltes durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag als Sicherheit für evtl. Schäden verlangt werden. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zurückgegeben worden sind.
  1. Mitwirkungspflicht und Haftung
    Der Mieter ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein.
    Der Vermieter erhält die Wohnung nebst Einrichtung und Zubehör in einem guten Zustand. Er hat die Anweisungen der Hausordnung, die in der Wohnung aufliegt, strikt einzuhalten.
     
  2. Rücktritt durch den Mieter
    Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Folgende Entschädigungen sind hierfür zu leisten (Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.):
    - bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des Gesamtmietpreises
    - bis zum 20. Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtmietpreises 
    - danach 80 % des Gesamtmietpreises

    Bis zum Anreisetag kann der Reisende beantragen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an uns. Wir können dem Wechsel in der Person widersprechen. Gelingt es das Objekt an einen anderen Mieter zu vermieten, so ermäßigt sich die Entschädigung um die daraus erzielten Einnahmen. Bei späterer Anreise oder verfrühter Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.

  3. Reise-Versicherung
    Zur Vermeidung der unter 5. entstehenden Unannehmlichkeiten empfehlen wir den Abschluss des Gute Reise-Schutz-Paketes bzw. der Reiserücktrittskosten-Versicherung inkl. Ersatzreise-Versicherung der ELVIA Reiseversicherung. (Oder vergleichbare Reiseversicherung.)
    Den Überweisungsprospekt hierfür erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung von uns zugesandt.

  4. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
    Wir können den Mietvertrag kündigen ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Hausfrieden trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Mieter nachhaltig gestört wird. Das Gleiche gilt, wenn sich jemand in starkem Maß vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Mietpreis. Wir müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden.

  5. Haftung
    Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bedingungen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall, gleich aus welchem Grund, für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf die Höhe der dreifachen an den Vermieter bezahlten Mietbeträge.

  6. Allgemeines
    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.
    2. Gerichtsstand ist Rottweil
    3. Vermieter:
      Friederike und Josef Singer
      Unterdorf 23
      78628 Rottweil
      Deutschland

Stand: Januar 2013